Auf dieser Seite erfahren Sie, was es in den Verträgen von Berufsunfähigkeitsversicherungen mit dem Begriff abstrakte Verweisung auf sich hat.
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Wichtig: Versicherer - Verzicht auf "abstrakte Verweisung"! Achten Sie in den Vertragsbedingungen von Unfallversicherungen unter allen Umständen darauf, ob dort eine "abstrakte Verweisung" vorkommt.
Durch eine abstrakte Verweisung behält sich die Versicherung nämlich das Recht vor, den Versicherungsnehmer bei Eintritt einer Berufsunfähigkeit unter bestimmten Bedingungen auf einen anderen Beruf zu verweisen.
Von Berufsunfähigkeitsversicherungen, die einen abstrakte Verweisung enthalten, muß aus unserer Sicht abgeraten werden.
Schließen Sie also nach Möglichkeit nur eine Berufsunfähigkeit mit Verzicht auf das Verweisungsrecht ab. Es gibt mittlerweile einige Gesellschaften, die auf die abstrakte Verweisung verzichten.
Bei einer abstrakten Verweisung prüft der Versicherer also, ob der Versicherte aufgrund seiner körperlichen und geistigen Fähigkeiten imstande ist, theoretisch einer anderen Tätigkeit nachzugehen, die seiner Ausbildung / Erfahrung und Lebensstellung entspricht. Bei einer solchen Tätigkeit muß es sich zwar immer um einen Beruf handeln, der auf dem Arbeitsmarkt tatsächlich vorhanden ist.
Potentiell gefährlich für den Versicherten ist aber hierbei die Tatsache, dass ein solcher Arbeitsplatz nicht konkret nachgewiesen werden muß.!
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