Welches Einkommen wird mindestens benötigt, um sich als Angestellter oder Arbeiter privat krankenversichern zu können? Auf dieser Seite finden Sie die jeweils aktuelle Versicherungspflichtgrenze und Beitragsbemessungsgrenze.
Beitrag private Krankenversicherung * Mindesteinkommen * Häufige Fragen * Vor- und Nachteile *
Weitere Versicherungsvergleiche in der Übersicht * Impressum
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Mindesteinkommen für die private Krankenversicherung Die Frage nach dem erforderlichen Mindesteinkommen oder der Einkommensgrenze für die private Krankenversicherung kann mit der sogenannten Versicherungspflichtgrenze beantwortet werden. Was ist die Versicherungspflichtgrenze? Die Versicherungspflichtgrenze (oft auch Pflichtversicherungsgrenze genannt) ist der festgelegte Höchstbetrag des Bruttoeinkommens (inkl. Urlaubs- und Weihnachtsgeld), bis zu welchem der Arbeitnehmer in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert ist. Die Versicherungspflichtgrenze liegt für 2009 bei einem jährlichen Bruttoeinkommen von 48.600 Euro. Nach in Kraft treten der neuen Gesundheitsreform gilt ab April 07, dass ein Arbeitnehmer die jeweils geltende Einkommensgrenze drei Jahre hintereinander überschritten haben muß, um sich privat krankenversichern zu können. Der Wechsel in eine private Krankenversicherung ist für Selbstständige, Freiberufler und Beamte auch weiterhin jederzeit möglich. Häufig
kommt es beim
Thema "Privatversicherung" zu Verwechslungen zwischen den Begriffen
Versicherungspflichtgrenze und Beitragsbemessungsgrenze.
Was ist die Beitragsbemessungsgrenze? Die Beitragsbemessungsgrenze
ist
der festgelegte Höchstbetrag des Bruttoeinkommens, bis zu
welchem Beiträge zur
gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung abgeführt werden.
Sie liegt für
2009 bei jährlich 44.100 Euro. Von
Einkommen, die über diese Grenze hinausgehen, werden keine
Krankenversicherungsbeiträge mehr abgeführt.
Entscheidend
für die Frage, ob man von der gesetzlichen in
eine private Krankenversicherung wechseln kann, ist aber die
Versicherungspflichtgrenze. Wenn Sie als Arbeitnehmer das für die private Krankenversicherung
erforderliche Mindesteinkommen erreichen, bzw. freiberuflich oder
selbstständig tätig sind, haben Sie hier die
Möglichkeit, unseren kostenlosen und unverbindlichen
Angebotsvergleich zu nutzen:
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