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Welches Mindesteinkommen benötige ich für die private Krankenversicherung? 

  Welches Einkommen wird mindestens benötigt, um sich als Angestellter oder Arbeiter privat krankenversichern zu können? Auf dieser Seite finden Sie die jeweils aktuelle Versicherungspflichtgrenze und Beitragsbemessungsgrenze. 


 

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Mindesteinkommen für die private Krankenversicherung

Die Frage nach dem erforderlichen Mindesteinkommen oder der Einkommensgrenze für die private Krankenversicherung kann mit der sogenannten Versicherungspflichtgrenze beantwortet werden. 

Was ist die Versicherungspflichtgrenze?

Die Versicherungspflichtgrenze (oft auch Pflichtversicherungsgrenze genannt) ist der festgelegte Höchstbetrag des Bruttoeinkommens (inkl. Urlaubs- und Weihnachtsgeld), bis zu welchem der Arbeitnehmer in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert ist. Die Versicherungspflichtgrenze liegt für 2009 bei einem jährlichen Bruttoeinkommen von  48.600 Euro. Nach in Kraft treten der neuen Gesundheitsreform gilt ab April 07, dass ein Arbeitnehmer die jeweils geltende Einkommensgrenze drei Jahre hintereinander überschritten haben muß, um sich privat krankenversichern zu können. Der Wechsel in eine private Krankenversicherung ist für Selbstständige, Freiberufler und Beamte auch weiterhin jederzeit möglich. 

Häufig kommt es beim Thema "Privatversicherung" zu Verwechslungen zwischen den Begriffen Versicherungspflichtgrenze und Beitragsbemessungsgrenze.

Was ist die Beitragsbemessungsgrenze?

Die Beitragsbemessungsgrenze ist der festgelegte Höchstbetrag des Bruttoeinkommens, bis zu welchem Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung abgeführt werden. Sie liegt für 2009 bei jährlich 44.100 Euro. Von Einkommen, die über diese Grenze hinausgehen, werden keine Krankenversicherungsbeiträge mehr abgeführt. Entscheidend für die Frage, ob man von der gesetzlichen in eine private Krankenversicherung wechseln kann, ist aber die Versicherungspflichtgrenze. Wenn Sie als Arbeitnehmer das für die private Krankenversicherung erforderliche Mindesteinkommen erreichen, bzw. freiberuflich oder selbstständig tätig sind, haben Sie hier die Möglichkeit, unseren kostenlosen und unverbindlichen Angebotsvergleich zu nutzen: