Die Zahl der
Menschen, die in Deutschland ohne Krankenversicherung leben, wurde im
Frühjahr 2008 von Vertretern der Bundesregierung auf 100.000
geschätzt – bei den meisten davon handelt es sich
sicher um beruflich selbstständig tätige
Menschen.
Welche Möglichkeiten gibt es
für aktuell oder ehemals Selbstständige in eine
gesetzliche Krankenversicherung
zurückzukehren oder sich privat zu versichern?
In
Deutschland gilt
seit dem 01. April 2007 für die gesetzliche
Krankenversicherung eine Versicherungspflicht. Wer früher bei
einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert war, kann von der
entsprechenden Versicherung wieder aufgenommen werden. Allerdings:
Personen, die sich "aus eigener Schuld" bisher nicht
versichert haben, müssen rückwirkend zum 01.04.07
Beiträge plus Säumniszuschlag von 5% nachzahlen, wenn
Sie in die gesetzliche Krankenversicherung zurückkehren
wollen. Diese Nachzahlungspflicht gilt auch, wenn man von der neuen
Regelung bisher nichts wußte.
Wie
hoch sind die Beiträge, die ich zurückzahlen
muß, um mich wieder gesetzlich versichern zu können?
- Variante
1: freiwillige Versicherung für nicht-Selbstständige
- - ca. 120 Euro monatlich
- Variante
2: freiwillige Versicherung für Selbstständige - -
ca.
275 Euro monatlich
- Variante
3: freiwillige Versicherung für Selbstsständige die
als bedürftig
gelten - - ca. 185 monatlich. Um die
Bedürftigkeit nachzuweisen, muß ein entsprechender
Antrag ausgefüllt werden, in welchem lückenlos
nachzuweisen ist, wieviel Geld man tatsächlich hat.
Bundesgesundheitsmininsterin
Ulla Schmidt im Frühjar 2008: „...mein Appell an
die Krankenkassen: Schauen Sie sich die sozialen
Härtefälle genau an, prüfen Sie, wie man die
Beiträge in erträglichen
Raten einfordern, stunden oder auch ganz erlassen kann.“
Wie das Zitat von Frau Schmidt schon zeigt: Es
liegt im Ermessen der Krankenkasse, die rückwirkend
zu zahlenden Beiträge zu ermässigen, zu stunden oder
sogar ganz zu streichen. Eine Verpflichtung, eine dieser
Möglichkeiten anzubieten, besteht für die
Krankenkasse nicht. Wer seine Beiträge nicht zahlen
kann, hat außerdem keinen vollen Leistungsanspruch. Wer
allerdings akut krank ist oder unter Schmerzen leidet, wird
entsprechend versorgt.
Gleiches gilt für medizinsche Maßnahmen im
Zusammenhang mit Schwangerschaft und Mutterschaft.
Rückkehr in die private Krankenversicherung
für ehemals privat - Versicherte und Selbstständige
ohne Krankenversicherung
Selbstständige und Personen, die früher privat
versichert waren und aus welchen Gründen auch immer
keine Krankenversicherung mehr haben, müssen sich ab 2009
wieder bei einer privaten Krankenversicherung versichern. Im Zuge der
Gesundheitsreform haben private Krankenversicherungen nun die
Pflicht, einen neuen Standardtarif (auch "Basistarif" genannt)
anzubieten. Dieser Basis- oder Standardtarif hat in seinem
Leistungsumfang dem der gesetzlichen Krankenversicherung zu
entsprechen. Für gewöhnlich werden die
Beiträge einer privaten Krankenversicherung nach Geschlecht,
Alter und Risiko berechnet - die letztgenannte Berechnunggrundlage
entfällt aber beim Standardtarif. Etwaige Vorerkrankungen oder
ein erhöhtes Krankheitsrisiko dürfen hier nicht zur
Berechnung der Beiträge herangezogen werden. Die Höhe
des Standartarifes darf jenen des Höchstsatzes der
gesetzlichen Krankenversicherung (ca. 500 Euro pro Monat) nicht
überschreiten. Bei finanzieller Bedürftigkeit ist nur
die Hälfte des Tarifes zu bezahlen. Sind die Beiträge
dann immer noch zu hoch, bekommt der Antragssteller einen
Zuschuß des Sozialamtes, bzw. des Jobcenters. Die Regelung
des Standardtarifs gilt nicht nur für vormals privat
Versicherte sondern grundstäzlich für alle Personen,
die keinen Versicherungsschutz besitzen und aktuell einer
selbstständigen Berufstätigkeit nachgehen.
Wie auch immer ihre persönliche Situation ist: ein kostenloses
und unverbindliches Angebot zur privaten
Krankenversicherung können Sie hier gemäß
Ihren Vorgaben anfordern: