Keine Krankenversicherung

 

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Keine Krankenversicherung - Möglichkeiten für Menschen ohne Krankenversicherung

 

Die Zahl der Menschen, die in Deutschland ohne Krankenversicherung leben, wurde im Frühjahr 2008 von Vertretern der Bundesregierung auf 100.000 geschätzt – bei den meisten davon handelt es sich sicher um beruflich selbstständig tätige Menschen. Welche Möglichkeiten gibt es für aktuell oder ehemals Selbstständige in eine gesetzliche Krankenversicherung zurückzukehren oder sich privat zu versichern? 

In Deutschland gilt seit dem 01. April 2007 für die gesetzliche Krankenversicherung eine Versicherungspflicht. Wer früher bei einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert war, kann von der entsprechenden Versicherung wieder aufgenommen werden. Allerdings: Personen, die sich "aus eigener Schuld" bisher nicht versichert haben, müssen rückwirkend zum 01.04.07 Beiträge plus Säumniszuschlag von 5% nachzahlen, wenn Sie in die gesetzliche Krankenversicherung zurückkehren wollen. Diese Nachzahlungspflicht gilt auch, wenn man von der neuen Regelung bisher nichts wußte.

Wie hoch sind die Beiträge, die ich zurückzahlen muß, um mich wieder gesetzlich versichern zu können?

Bundesgesundheitsmininsterin Ulla Schmidt im Frühjar 2008: „...mein Appell an die Krankenkassen: Schauen Sie sich die sozialen Härtefälle genau an, prüfen Sie, wie man die Beiträge in erträglichen Raten einfordern, stunden oder auch ganz erlassen kann.“

Wie das Zitat von Frau Schmidt schon zeigt: Es liegt im Ermessen der Krankenkasse, die rückwirkend zu zahlenden Beiträge zu ermässigen, zu stunden oder sogar ganz zu streichen. Eine Verpflichtung, eine dieser Möglichkeiten anzubieten, besteht für die Krankenkasse nicht. Wer seine Beiträge nicht zahlen kann, hat außerdem keinen vollen Leistungsanspruch. Wer allerdings akut krank ist oder unter Schmerzen leidet, wird entsprechend versorgt.
Gleiches gilt für medizinsche Maßnahmen im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Mutterschaft.


Rückkehr in die private Krankenversicherung für ehemals privat - Versicherte und Selbstständige ohne Krankenversicherung

Selbstständige und Personen, die früher privat versichert waren und aus welchen Gründen auch immer keine Krankenversicherung mehr haben, müssen sich ab 2009 wieder bei einer privaten Krankenversicherung versichern. Im Zuge der Gesundheitsreform haben private Krankenversicherungen nun die Pflicht, einen neuen Standardtarif (auch "Basistarif" genannt) anzubieten. Dieser Basis- oder Standardtarif  hat in seinem Leistungsumfang dem der gesetzlichen Krankenversicherung zu entsprechen. Für gewöhnlich werden die Beiträge einer privaten Krankenversicherung nach Geschlecht, Alter und Risiko berechnet - die letztgenannte Berechnunggrundlage entfällt aber beim Standardtarif. Etwaige Vorerkrankungen oder ein erhöhtes Krankheitsrisiko dürfen hier nicht zur Berechnung der Beiträge herangezogen werden. Die Höhe des Standartarifes darf jenen des Höchstsatzes der gesetzlichen Krankenversicherung (ca. 500 Euro pro Monat) nicht überschreiten. Bei finanzieller Bedürftigkeit ist nur die Hälfte des Tarifes zu bezahlen. Sind die Beiträge dann immer noch zu hoch, bekommt der Antragssteller einen Zuschuß des Sozialamtes, bzw. des Jobcenters. Die Regelung des Standardtarifs gilt nicht nur für vormals privat Versicherte sondern grundstäzlich für alle Personen, die keinen Versicherungsschutz besitzen und aktuell einer selbstständigen Berufstätigkeit nachgehen.

Wie auch immer ihre persönliche Situation ist: ein kostenloses und unverbindliches Angebot zur privaten Krankenversicherung können Sie hier gemäß Ihren Vorgaben anfordern: