rechtsschutzversicherungsvergleich

Rechtschutzversicherungen - Info und Vergleich

Auf dieser Seite finden Sie Informationen über Rechtsschutzversicherungen. Versicherungsmakler erzählen gern, wie wichtig diese seien - aber dem ist nicht immer so. Allerdings gibt es Personengruppen, die wirklich eine solche Versicherung benötigen. Sollten Sie zu diesem Personenkreis gehören, können Sie hier einen kostenlosen Rechtsschutzversicherungsvergleich durchführen.

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Was ist eine Rechtsschutzversicherung?

 

Eine Rechtschutzversicherung dient grundsätzlich zur Abdeckung des Kostenrisikos eines Rechtsstreites.  Es werden hierbei verschiedene Kosten, wie zum Beispiel Gebühren für Anwälte, Gerichtskosten, Zeugengelder, Strafkautionen oder auch - bis zur im Versicherungsvertrag festgelegten Summe - die Kosten des Gegners übernommen. Bei Abschluß des Versicherungsvertrages sollte man sich dann entschieden haben, ob man ein Komplettpaket benötigt oder aber nur einige bestimmte Bereiche des täglichen Lebens absichern will.

 

Rechtsschutzversicherungen können ohne Deckungsbegrenzung oder bis zu einer festgelegten Deckungssumme vereinbart werden. In der Regel sollten 250.000 Euro pro Fall ausreichend sein, um zwei Gerichtsinstanzen durchlaufen zu können. 

 

Leistungen von Rechtsschutzversicherungen 

 

Schadensersatz-Rechtsschutz (z.B. Falschberatung beim Aktienkauf.); Arbeits-Rechtsschutz (z.B. Betriebsbedingte Kündigung des Versicherungsnehmers, nicht korrektes Arbeitszeugnis.); Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz (z.B. bei Eigenbedarfskündigung des Vermieters, Mietminderung wegen Mängeln.); Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht (z.B. Gewährleistungsansprüche aus Kaufverträgen.); Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten (die Gemeinde erhöhte die Kosten für die Abwasserentsorgung o. ä.); Sozialgerichts-Rechtschutz (das Arbeitslosengeld II ist falsch berechnet o. ä.); Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen (Alles rund um den Führerschein, Erteilung, Entzug, Auflagen etc.); Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz (z.B. wenn dem Rechtsanwalt nach einer Mandanten - Beschwerde die Zulassung entzogen werden soll);  Straf-Rechtsschutz (Beispiele für versichertete Vorwürfe: einfache Körperverletzung, o. ä.); Ordnungswidrigkeiten- Rechtschutz (Geschwindigkeitsübertretung, Gurtpflicht...o. ä.); Beratungs-Rechtschutz (Trennung/Ehescheidung, Geburt eines Kindes, Tod eines Verwandten o. ä.); Opfer-Rechtschutz (Das Opfer ist auch im Rahmen des Täter-Opfer-Ausgleichs versichert. Hierbei versucht der Täter, die Tat wieder gut zu machen.).

 

Es gibt also Rechtsschutzversicherungen für alle erdenklichen Lebenssituationen. Aber:

 

Wer braucht eine Rechtsschutzversicherung? 

 

Vertreter von Versicherungen beantworten diese Frage natürlich gern mit "jeder", da jeder mal in einen Rechtsstreit geraten könne. Ob das so stimmt, ist eine andere Frage. In Wahrheit werden Otto und Anna Normalverbraucher kaum durch die Kosten einen Rechtsstreits in finanzielle Nöte geraten. Auch wenn Makler gerne etwas anderes erzählen: Die Rechtsschutzversicherung gehört nicht zu den Versicherungen, die jeder haben sollte. Wahr ist allerdings, dass es bestimmte Personengruppen gibt, die tatsächlich eine Rechtsschutzversicherung benötigen: 

  • Selbständige sollten prinzipiell und unabhängig von der jeweiligen Branche immer über einen Rechtsschutz verfügen. 

  • Wer viel mit dem Auto unterwegs ist, sollte über eine Verkehrsrechtsschutzversicherung verfügen. Dies gilt umso mehr für Personen, die viel im Ausland fahren - wer in bestimmten Ländern in einen Unfall verwickelt wird, kann nicht damit rechnen, mit Samthandschuhen angefaßt zu werden und wird sich im Fall einer Inhaftierung sehr über die von der Versicherung gezahlte Kaution freuen... 

  • Haus- und Wohnungsbesitzer sollten immer über eine Eigentumsrechtsschutzversicherung verfügen. Wer Haus oder Wohnung vermietet, sollte grundsätzlich einen Vermieter - Rechtsschutz haben. 

  • Wer als Angestellter oder Arbeiter in einer wirtschaftlich sehr unsicheren Branche arbeitet, für den kann eine Berufsrechtschutzversicherung eine sinnvolle Sache sein. 

Wofür zahlt eine Rechtsschutzversicherung nicht

  • eine Rechtsschutzversicherung übernimmt keine Geldstrafen oder Bußgelder.

  • ebensowenig sind Auseinandersetzungen versichert, die die Planung und Realisierung von Bauvorhaben betreffen.
  • Abgaben- und Steuerrecht, soweit Grundstücke, Gewerbetreibende und Freiberufler betroffen sind.
  • Bestimmte Arten von Verträgen, z.B. Spielverträge, Wettverträge, Bürgschaftsverträge, Garantieverträge und Schuldübernahmeverträge. 
  • Taten, die aus Vorsatz begangen wurden - wer z.B. absichtlich einen Juwelier ausraubt, kann selbstverständlich nicht damit rechnen, dass die Rechtsschutzversicherung, die Kosten dafür übernimmt. 
  • Fälle, die vor Abschluß der Rechtsschutzversicherung auftraten. 
  • Familien- und erbrechtliche Angelegenheiten, also z.B. Ehescheidungen oder Streitigkeiten über die Höhe eines Erbteils. 

Weblinks

"eine Frage der Bedingungen" - ein Artikel auf  Focus Online

ein Thread zum Thema Rechtsschutz und "Tat aus Vorsatz" auf wer-weiß-was.de

Deutsche Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht

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Rechtsschutzversicherungsvergleich 

Vor dem Abschluß einer Rechtsschutzversicherung empfiehlt sich ein Vergleich der Konditionen verschiedener Anbieter. Nutzen Sie hierfür gern unseren Vergleichs - Service und finden Sie heraus, was Ihre richtige Rechtschutzversicherung ist!