Auf dieser Seite werden die wesentlichen Unterschiede zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung erläutert.
Wer aufgrund seines Einkommens vor der Frage steht, ob er sich in der gesetzlichen oder der privaten Krankenversicherung versichern soll, sollte die wesentlichen Unterschiede zwischen diesen beiden Versicherungssystemen kennen. Im folgenden haben wir daher die wichtigsten Punkte für Sie aufgelistet, in denen sich GKV und PKV unterscheiden.
Grundsätzlich unterscheiden sich die beiden Versicherungsformen im System: Während bei der gesetzlichen Krankenversicherung das "Solidaritätsprinzip" gilt, welches besagt, dass alle Versicherten in Leistung und Beitrag grundsätzlich gleich zu behandeln sind, gilt bei der Privaten Krankenversicherung das "Individualprinzip": Abhängig vom individuell vereinbarten Tarif und anderen Faktoren unterscheiden sich Beitragshöhe und Leistungsumfang der jeweiligen Versicherungsnehmer.
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GKV - gesetzliche Krankenversicherung |
PKV - private Krankenversicherung |
1. Unterschiede in den Leistungen |
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Die grundlegenden Leistungen der GKV sind gesetzlich vorgeschrieben (Pflichtleistungen). Darüber hinaus kann es Zusatzleistungen geben, seit April 2007 werden sogenannte "Wahltarife" angeboten. Die Pflichtleistungen der GKV können sich durch gesetzliche Änderungen (zum Beispiel durch Gesundheitsreformen und Maßnahmen zur Kostendämpfung) verringern.
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Versicherter kann sich aussuchen, welche Leistungen im Tarif enthalten sein sollen. Die Versicherung kann die Leistungen nicht nachträglich verringern, da sie ja privatrechtlich im Vertrag festgehalten wurden. |
2. Unterschiede in den Beiträgen |
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Die Beiträge richten sich nach dem Einkommen (brutto) des Versicherten. Familienmitglieder sind beitragsfrei mitversichert. In der Regel keine Beitragsrückerstattungen für nicht in Anspruch genommene Leistungen. Allerdings gibt es bei manchen Krankenkassen sogenannte "Bonustarife" und auch Beitragsrückzahlungen für Selbstständige.
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Die Beiträge richten sich nach Geschlecht, Alter, Gesundheitszustand sowie nach dem gewählten Tarif und die in ihm enthaltenen Leistungen. Der Versicherungsschutz gilt nur für den Versicherten; für jedes Familienmitglied ist eine seperate Versicherungsprämie zu zahlen. Abhängig von der persönlichen Lebenssituation kann die private Krankenversicherung günstiger als die gesetzliche sein. Viele Private Krankenversicherungen zahlen Ihren Versicherten nach Ablauf eines Jahres eine Beitragsrückerstattung von Beiträgen bis zu sechs Monaten aus, wenn nur wenige oder gar keine Leistungen in Anspruch genommen wurden.
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3. Unterschiede in der Abrechnung |
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Es gilt das sogenannte "Sachleistungsprinzip", d.h. die gesetzliche Krankenversicherung gewährt dem Versicherungsnehmer im Bedarfsfall eine Sachleistung. Ärzte, Krankenhäuser und Apotheken rechnen ihre Leistungen direkt mit der Krankenkasse ab. Gesetzlich Versicherte zahlen beim Arzt eine Praxisgebühr und leisten auch Zuzahlungen zu Medikamenten. |
Es gilt das "Kostenerstattungsprinzip", d.h. der Versicherte bezahlt seine Rechnung selbst und lässt sie sich von der privaten Krankenversicherung erstatten. In der Praxis wartet der Versicherte bis die Versicherung den entsprechenden Vertrag überwiesen hat und überweist ihn dann selbst an den Arzt, das Krankenhaus etc. Keine Praxisgebühr bei Ärzten und keine Zuzahlung zu Medikamenten - allerdings ist in vielen Tarifen privater Krankenversicherung eine jährliche Selbstbeteiligung an Behandlungskosten enthalten.
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4. Kündigung |
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Es besteht seitens der Krankenkasse kein Kündigungsrecht. Umgekehrt kann aber der Versicherte mit einer Frist von zwei Monaten zum Jahresende seine Krankenversicherung kündigen und zu einer günstigeren Krankenkasse wechseln.
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Keine Kündigungsmöglichkeit durch die private Krankenversicherung, es sei denn der Versicherte zahlt keine Beiträge mehr oder hat vor Abschluß der Versicherung absichtlich fehlerhafte Angaben zu seinem Gesundheitszustand gemacht. |
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Ein Wechsel
von der gesetzlichen zur privaten Krankenversicherung
ist eine Entscheidung fürs Leben; in der Regel kann man
nicht in die gesetzliche zurück. Ausnahme: der
Versicherungsnehmer wird arbeitslos oder gerät mit seinem
jährlichen Einkommen
unter die Versicherungspflichtgrenze, d.h. "verdient nicht
mehr genug", um sich privat versichern zu können.
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