d-krankenversicherung.de - Wechsel von GKV zur Privaten

Wechsel zur PKV - Aktuelle Änderungen

Im folgenden finden Sie eine Darstellung der wesentlichen Änderungen durch die 2007 in der Bundesrepublik Deutschland beschlossenen Änderungen in bezug auf einen Wechsel von der gesetzlichen zur privaten Krankenversicherung. Außerdem: Definition des neuen Begriffs "Basistarif". 

 Preise und Leistungen im Vergleich * Mindesteinkommen * Häufige Fragen * Vor- und Nachteile

Unterschiede zwischen GKV und PKV * Änderungen durch die Gesundheitsreform * PKV für Beamte * PKV für Akademiker

Frauen und die PKV * Private Krankenversicherung für Kinder * Kündigung der privaten Krankenversicherung * Keine Krankenversicherung * Zusatzversicherung * Private Anbieter Adressen * Weitere Versicherungen in der Übersicht *

Impressum

 

  Was ändert sich durch die Gesundheitsreform für einen Wechsel von der GKV zur PKV?    

Ab April 2007 ändern sich die Bedingungen für einen Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung. Es gilt zwar auch weiterhin die sogenannte Versicherungspflichtgrenze, allerdings muß diese 3 Jahre hintereinander überschritten werden. In der Vergangenheit war es ausreichend, die Pflichtgrenze einmalig zu überschreiten, um in eine PKV wechseln zu können.  Arbeitnehmer deren Jahres-Bruttoeinkommen bereits im Jahr 2003 über der damals gültigen Pflichtversicherungsgrenze (jährliches Bruttoeinkommen von 45.900 EUR) lag, können jederzeit in eine private KV wechseln. 

Standardtarif / Basistarif

Weiterhin einkommensunabhängig bleibt der Wechsel in eine PKV für Beamte, Freiberufler und Selbstständige. Seit dem 01.Juli 2007 gilt außerdem: Privatpatienten und Freiberufler, die ihren Versicherungsschutz verloren haben, bzw. bisher nicht versicherte Personen, die rechtlich der privaten Krankenversicherung zuzuordnen sind (z.B. Selbstständige), haben ein Recht darauf, sich bei einer privaten Krankenversicherung zum sogenannten Standardtarif, auch "Basistarif" genannt, zu versichern - dieser entspricht seinem Leistungsumfang nach dem der gesetzlichen Krankenversicherung. Umgekehrt formuliert: Die Privaten Versicherer müssen einen solchen Standardtarif anbieten. Im Unterschied zur herkömmlichen Privaten Krankenversicherung dürfen erhöhte Krankheitsrisiken oder bereits bestehende Vorerkrankungen beim Standardtarif nicht die Beitragshöhe beeinflussen.   


Wer also jährlich brutto mehr als 47.700 Euro verdient (und das in drei aufeinanderfolgenden Jahren), kann von der gesetzlichen Krankenkasse in eine private Krankenversicherung wechseln. Arbeitnehmer, die sich nicht privat versichern dürfen, aber dennoch nicht auf die Vorteile einer privaten Krankenversicherung verzichten möchten, können eine private Krankenzusatzversicherung (um zum Beispiel die Kosten für Zahnersatz, teure Sehhilfen oder eine bessere Krankenhaus - Unterbringung abzudecken) abschließen. Eine solche Zusatzkrankenversicherung kann die Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse soweit ergänzen, dass sie annähernd an jene der privaten heranreichen. 

 

Weblinks

zwei Artikel auf Spiegel Online:

Die Eckpunkte der Gesundheitsreform

Große Koalition verschlimmert die ohnehin verkorkste Gesundheitsreform

Hamburger Abendblatt:

Vergleich - so organisieren andere Länder ihre Gesundheitssysteme